Redaktionelle Richtlinien
Peer Review
Bei der Schweizerischen Zeitschrift für Bildungswissenschaften eingereichte Artikel werden zunächst von der Redaktion geprüft. Dabei werden die formale Konformität, die wissenschaftliche Relevanz, die Übereinstimmung mit der redaktionellen Ausrichtung der Zeitschrift sowie die Einhaltung ethischer Anforderungen beurteilt. Manuskripte, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden einem doppelt blinden Peer-Review-Verfahren unterzogen. Zwei qualifizierte Gutachter*innen ohne Interessenkonflikt mit den Autorinnen beurteilen das anonymisierte Manuskript anhand von Kriterien wie Relevanz, Originalität, Qualität des theoretischen und methodischen Rahmens, strukturelle Kohärenz und formale Qualität.
Die Gutachter*innen verfassen detaillierte und konstruktive Kommentare, die zur Verbesserung des Manuskripts beitragen sollen. Auf der Grundlage ihrer Empfehlungen trifft die Redaktion eine redaktionelle Entscheidung: Annahme, Aufforderung zur Überarbeitung, gegebenenfalls Einholung eines dritten Gutachtens oder Ablehnung. Die endgültige Entscheidung liegt stets bei der Redaktion. Die Liste der Gutachter*innen, die an den Begutachtungen mitgewirkt haben, wird in der ersten Ausgabe des folgenden Jahres veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Begutachtungsprozess finden Sie hier in unseren Publikationsrichtlinien.
Publikationsethik und Fehlverhalten
Publikationsethik
Die Schweizerische Zeitschrift für Bildungswissenschaften ist bestrebt, die hohe Qualität seiner Veröffentlichungen zu gewährleisten. Sie hält sich an hohe Standards für ethisches Verhalten und erwartet, dass diese auch von allen an der Veröffentlichung beteiligten Parteien eingehalten werden.
Die SBZW folgt dabei den Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE) zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität. Diese Richtlinien gelten für die Autor*innen, Redaktionsmitglieder, Expert*innen und Herausgeber*innen.
Interessenkonflikt
Die Redaktion stellt sicher, dass es keine Interessenkonflikte gibt, indem sie interne Verfahren für die Auswahl von Expert*innen anwendet. Die Expert*innen werden zudem ermutigt, Interessenkonflikte zu melden.
Plagiarismus
Die Autor*innen reichen Originaltexte bei der Schweizerischen Zeitschrift für Bildungswissenschaften ein. Jede Anwendung von künstlicher Intelligenz muss gemeldet und die Art und Weise ihrer Verwendung spezifiziert werden. Die Verantwortung für die aufgenommenen Inhalte liegt ausschließlich bei den Autor*innen.
Manuskripte, die in das Bewertungsverfahren eingehen, werden auf ihre Originalität hin überprüft. Jedes Manuskript, das ganz oder teilweise ein Plagiat ist, wird abgelehnt.
Entsprechend der Entwicklung des Open Access Publikationssystems werden Texte, die auf einer Preprint-Plattform veröffentlicht wurden, von der Redaktion berücksichtigt und müssen von den Autor*innen als solche gekennzeichnet werden. Diese verpflichten sich (im Falle einer Veröffentlichung), die Plattformen zu aktualisieren, indem sie das Preprint mit der digitalen Identität (DOI) der endgültigen Veröffentlichung verknüpfen.
Forschungsethik und Betrug
Die Zeitschrift verpflichtet sich, alle Situationen (die von den Expert*innen, den Mitgliedern des Redaktionsteams, den Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats beobachtet oder von Dritten berichtet werden), die das Verhalten von Autor*innen oder Expert*innen in Frage stellen, zu untersuchen und geeignete Massnahmen zu ergreifen.
Die von COPE definierten Prozesse (Flowcharts) unterstützen die Praxis in diesem Bereich.
Einsatz von Tools der generativen künstlichen Intelligenz
Die Verwendung generativer künstlicher Intelligenz (GenKI) durch die Autor*innen muss transparent und verantwortungsbewusst erfolgen. Ein GenKI-Tool gilt nicht als Autor*in. Die Verantwortung für alle Inhalte, einschliesslich Text, Daten, Bilder und Referenzen, liegt vollständig bei den Autor*innen. Die Verwendung von GenKI-Tools zur Sprachkorrektur, Umformulierung, Übersetzung oder Textstrukturierung ist zulässig, sofern die Autor*innen den gesamten generierten Inhalt erneut lesen, korrigieren und validieren. Jede andere Verwendung von GenKI-Tools (unterstütztes Schreiben, Bilderzeugung usw.) muss im Manuskript ausdrücklich angegeben werden, wobei der Name, die Version und der Zweck des Tools anzugeben sind.
Die Fälschung von Daten oder Referenzen durch GenKI, die Aufnahme sensibler Daten - insbesondere ohne Anonymisierung - in Tools, die solche Daten aufzeichnen können, sowie jede nicht deklarierte Verwendung von GenKI-Tools stellen Verstösse gegen die Forschungsethik dar und werden unter keinen Umständen akzeptiert.
Gutachter*innen sind zur strikten Vertraulichkeit in Bezug auf alle Manuskripte verpflichtet, die sie begutachten. Es ist ihnen nicht gestattet, Teile des Manuskripts – einschliesslich Text, Abbildungen oder Daten – in GenKI-Tools hochzuladen oder dort einzugeben, es sei denn, dies erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung der Zeitschrift und nur unter der Voraussetzung, dass das verwendete Tool garantiert, dass keine Daten gespeichert oder weiterverwendet werden.
GenKI-Tools dürfen keinesfalls zur Erstellung oder Formulierung eines Gutachtens oder zur wissenschaftlichen Bewertung eines Manuskripts eingesetzt werden. Ihre Nutzung ist ausschliesslich für kleinere sprachliche Anpassungen tolerierbar, sofern diese Nutzung gegenüber der Redaktion offengelegt wird und der endgültige Inhalt des Gutachtens vollständig die eigene fachliche Einschätzung der Gutachter*innen widerspiegelt. Sämtliche redaktionellen Entscheidungen bleiben vollständig menschlich und dürfen nicht auf automatisierten Systemen beruhen.
Korrekturen & Widerruf
Das Redaktionsteam der Schweizerischen Zeitschrift für Bildungswissenschaften überprüft systematisch jeden Artikel vor der Veröffentlichung, um die Einhaltung der Publikationsrichtlinien, der APA-7-Normen und der Sprachqualität, einschliesslich Grammatik, Rechtschreibung und geschlechtergerechter Formulierungen, sicherzustellen.
Die Schweizerische Zeitschrift für Bildungswissenschaften ermutigt Autor*innen sowie Leser*innen, die Redaktion auf allfällige Mängel oder Fehler in den veröffentlichten Artikeln aufmerksam zu machen. Es werden nur solche Elemente berücksichtigt, die den Artikel wesentlich beeinflussen. Gegebenenfalls prüft die Redaktion, ob ein Erratum, ein Korrigendum oder ein Addendum veröffentlicht werden muss.
Fälle von Artikeln, die Mängel und/oder Fehler aufweisen, so dass die Daten und/oder Schlussfolgerungen nicht mehr verwendet werden können, führen zu einem Widerrufsverfahren, das von der Redaktion durchgeführt wird. Gegebenenfalls wird eine Widerrufserklärung veröffentlicht.
Open Access Policy
Die Schweizerische Zeitschrift für Bildungswissenschaften ermöglicht den freien Zugang zu ihren Inhalten aus der Überzeugung heraus, dass Forschung, die allen offen zur Verfügung steht, den Austausch von Wissen rund um den Globus fördert und unterstützt, entsprechend der BOAI-Definition von Open Access.
Der Inhalt ist durch eine Creative Commons Namensnennung Lizenz (CC BY 4.0) geschützt, die es anderen erlaubt, die Arbeit unter Nennung der Autor*innenschaft und der Erstpublikation in dieser Zeitschrift zu verwenden.
Die Schweizerische Zeitschrift für Bildungswissenschaften verlangt weder article processing charges (APCs) noch article submission charges (ASCs) und gesteht der Autorenschaft das Urheberrecht ohne Einschränkungen zu.
Budapest Open Access Initiative